Kommunale Wärmeplanung: Der Stichtag 1. Juli rückt näher – was das für Ingolstadt und die Region bedeutet
Ingolstadt Analytical Intelligence ServicesIn weniger als drei Monaten läuft eine Frist ab, die für Immobilienentscheidungen in Großstädten weitreichende Konsequenzen hat: Bis zum 30. Juni 2026 müssen alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich damit die Spielregeln für den Heizungstausch – auch hier in Ingolstadt.
Dieser Beitrag ordnet ein, was die kommunale Wärmeplanung konkret bedeutet, wie weit Ingolstadt und die bayerischen Großstädte sind, und worauf Gebäudeeigentümer in der Region jetzt achten sollten.
Was ist die kommunale Wärmeplanung – und warum ist sie so wichtig?
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument, das auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) seit dem 1. Januar 2024 bundesweit verpflichtend ist. Ihr Zweck: Jede Kommune soll verbindlich festlegen, wie die Wärmeversorgung in ihrem Gebiet künftig klimaneutral organisiert wird. Konkret wird das Stadtgebiet in verschiedene Versorgungsgebiete eingeteilt – typischerweise Fernwärmegebiete, Prüfgebiete für Wasserstoff oder Wärmepumpe, und reine Einzelversorgungsgebiete.
Entscheidend ist: Die kommunale Wärmeplanung ist direkt mit dem Gebäudeenergiegesetz verzahnt. Solange kein Wärmeplan vorliegt, gelten für den Heizungstausch im Bestand Übergangsregelungen. Mit Veröffentlichung des Plans – spätestens zum 1. Juli 2026 in Großstädten – wird die Regelung scharf gestellt. Zwar plant die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) die 65-%-Regel zu streichen, aber das GMG ist noch nicht in Kraft. Bis dahin gilt das GEG unverändert.
Der Wärmeplan selbst ist rechtlich unverbindlich und begründet keine unmittelbaren Pflichten für Eigentümer. Allerdings bietet er die zentrale Orientierung darüber, welche Wärmeversorgungsinfrastruktur in einem bestimmten Gebiet künftig verfügbar sein wird – und welche nicht. Für Investitionsentscheidungen ist das eine essenzielle Planungsgrundlage.
Ingolstadt: Der Wärmeplan steht – und teilt die Stadt in drei Zonen
Ingolstadt gehört zu den Kommunen, die ihre Wärmeplanung bereits abgeschlossen haben. Der Stadtrat hat den kommunalen Wärmeplan im Oktober 2024 beschlossen. Erarbeitet wurde er in enger Kooperation zwischen der Stadt und den Stadtwerken Ingolstadt. Die Ergebnisse sind öffentlich einsehbar unter 2035.de/map.
SWI-Geschäftsführer Matthias Bolle hat die Gebietseinteilung in einem Interview so zusammengefasst:
Fernwärmegebiete (Priorität 1): Das bestehende Fernwärmenetz und Bereiche, in denen ein wirtschaftlicher Ausbau möglich ist. Hier wird die Fernwärme als primäre Versorgungsoption ausgebaut. (Quelle: Stadtwerke Ingolstadt, Interview SWI-Blog, Dezember 2024)
Prüfgebiete: Gebiete, in denen heute ein Gasnetz vorhanden ist. Hier wird geprüft, ob künftig eine Versorgung mit Wasserstoff möglich ist – alternativ kommt die Wärmepumpe in Frage.
Einzelversorgung (Wärmepumpe): Gebiete ohne bestehendes Gasnetz. Hier sieht der Plan vorrangig dezentrale Lösungen wie die Wärmepumpe vor.
Wichtig für Eigentümer: Es besteht kein Anspruch darauf, in ein Fernwärmegebiet aufgenommen zu werden. Und auch die Ausweisung als Prüfgebiet bedeutet nicht, dass dort tatsächlich Wasserstoff verfügbar sein wird – die Analyse ist explizit noch grob. Im nächsten Schritt folgen Machbarkeitsstudien und konkrete Kostenkalkulation für den Fernwärmeausbau in einzelnen Gebieten.
Die Stadt Ingolstadt verfolgt im Rahmen ihres Klimaschutzkonzepts das Ziel der Klimaneutralität bis 2035. Das Bayerische Klimaschutzgesetz sieht landesweit Klimaneutralität bis 2040 vor. Beide Zeitlinien liegen damit deutlich vor der Bundesvorgabe von 2045. (Quellen: Stadt Ingolstadt, 2035.de/energie; BayKlimaG)
Bayern: Acht Großstädte vor der Frist
In Bayern gibt es genau acht Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern, für die die Frist zum 30. Juni 2026 gilt: München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Ingolstadt, Würzburg, Fürth und Erlangen.
München war die erste bayerische Kommune, die einen Wärmeplan nach dem Wärmeplanungsgesetz vorgelegt hat – beschlossen durch den Stadtrat im Mai 2024. München setzt dabei stark auf Geothermie und plant, bis 2035 große Teile der Innenstadt mit klimaneutraler Fernwärme zu versorgen. Augsburg hat seinen Plan ebenfalls abgeschlossen und verfolgt als eine der ersten Städte das Ziel, alle Erdgasnetze bis 2035 stillzulegen. (Quellen: Energie-Atlas Bayern; KWW Halle; BDEW-Analyse 2025)
Die bayerische Verordnung zur Umsetzung des WPG ist seit dem 2. Januar 2025 in Kraft. Sie legt fest, dass die Gemeinden die planungsverantwortlichen Stellen sind und regelt vereinfachte Verfahren für Kommunen unter 10.000 Einwohnern. Der Freistaat stellt bis 2028 insgesamt rund 79 Millionen Euro als Konnexitätszahlung für die Erstellung der Wärmepläne bereit. Von den rund 2.050 bayerischen Gemeinden haben etwa 640 den Prozess bereits gestartet oder abgeschlossen. (Quellen: StMWi Bayern; LMG Bayern; Enerpipe GmbH, Januar 2025)
Was die KWP für Gebäudeeigentümer in der Region bedeutet
Für Eigentümer und Verwalter von Wohngebäuden in Ingolstadt und den bayerischen Großstädten ergeben sich aus der kommunalen Wärmeplanung mehrere konkrete Handlungsimpulse:
Prüfen Sie Ihr Gebiet: Liegt Ihr Objekt in einem Fernwärmegebiet, einem Prüfgebiet oder einem Einzelversorgungsgebiet? Die Antwort bestimmt maßgeblich, welche Heizungsstrategie wirtschaftlich sinnvoll ist. In Ingolstadt können Sie das unter 2035.de/map oder über die Fernwärme-Abfrage der SWI (sw-i.de/abfrage-fw) prüfen.
Fernwärmegebiet ≠ sofortiger Anschluss: Auch wenn Ihr Objekt in einem Fernwärmegebiet liegt, bedeutet das nicht, dass der Anschluss morgen verfügbar ist. Machbarkeitsstudien und Netzausbau benötigen Zeit. Planen Sie mit realistischen Zeithorizonten von mehreren Jahren.
Prüfgebiet = Entscheidung offen: In den Prüfgebieten ist die künftige Versorgungsstruktur noch nicht festgelegt. Wasserstoff ist derzeit keine marktreife Option für den Gebäudesektor. Wer in diesen Gebieten heute eine Heizungsentscheidung treffen muss, sollte mit dem wahrscheinlichsten Szenario rechnen – und das ist in den meisten Fällen die Wärmepumpe.
Kein Gasnetz = klare Lage: In Gebieten ohne Gasinfrastruktur ist die Richtung eindeutig: Dezentrale Lösungen wie Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie.
Bestandsheizungen dürfen weiterlaufen: Es besteht keine sofortige Austauschpflicht. Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben und repariert werden. Erst bei einem Heizungstausch nach dem 1. Juli 2026 greifen die neuen Anforderungen – sofern das GMG bis dahin nicht in Kraft tritt und die Regelungen ändert.
Sonderfall Umlandgemeinden: Frist erst 2028
Für die zahlreichen Gemeinden im Umland von Ingolstadt – etwa in den Landkreisen Eichstätt, Pfaffenhofen, Neuburg-Schrobenhausen oder Kelheim – gilt eine spätere Frist: Der 30. Juni 2028. Viele dieser Kommunen haben aber bereits mit der Planung begonnen, insbesondere jene, die über die Kommunalrichtlinie des Bundes eine Förderung erhalten haben.
Für Eigentümer in diesen Gemeinden gilt bis zum Vorliegen des Wärmeplans das aktuelle Übergangsrecht: Beim Heizungstausch müssen ab 2029 stufenweise erneuerbare Energieanteile nachgewiesen werden. Ein rein fossiler Heizungseinbau ohne jede EE-Komponente wird also auch hier zunehmend eingeschränkt – unabhängig davon, wann der lokale Wärmeplan kommt.
GMG vs. GEG: Die regulatorische Unsicherheit
Ein Punkt, der die aktuelle Lage zusätzlich komplex macht: Die Bundesregierung plant, die 65-%-Regel im Rahmen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) zu streichen und durch die sogenannte Bio-Treppe zu ersetzen. Der Gesetzentwurf soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Bis das GMG beschlossen ist, gilt jedoch das GEG in seiner aktuellen Fassung – inklusive der 65-%-Anforderung ab dem Stichtag der kommunalen Wärmeplanung.
Für Investoren entsteht daraus ein Planungsdilemma: Wer heute eine Heizungsentscheidung trifft, muss mit zwei möglichen Rechtslagen rechnen. Unsere Empfehlung bleibt, sich an der wirtschaftlichen Analyse zu orientieren – nicht an der Hoffnung auf eine bestimmte Gesetzeslage. Eine Wärmepumpe, die sich unter aktuellen Förderkonditionen rechnet, bleibt wirtschaftlich sinnvoll, unabhängig davon, ob die 65-%-Regel bestehen bleibt oder nicht.
Zusammenfassung
Die kommunale Wärmeplanung ist kein bürokratisches Ritual – sie ist das zentrale Instrument, das bestimmt, in welcher Infrastrukturlogik Ihr Gebäude künftig versorgt wird. Ingolstadt hat diese Planung bereits abgeschlossen und veröffentlicht. München, Augsburg und weitere bayerische Großstädte ebenfalls. Für Gebäudeeigentümer in diesen Städten ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Wärmeplan für ihre Objekte zu prüfen und Investitionsentscheidungen darauf abzustimmen.
Die zentralen Quellen für Ingolstadt und Bayern:
Wärmeplan Ingolstadt: 2035.de/map und 2035.de/energie
Fernwärme-Abfrage SWI: sw-i.de/abfrage-fw
Energie-Atlas Bayern: energieatlas.bayern.de/kommunen/kommunale_waermeplanung
StMWi Bayern: stmwi.bayern.de – FAQ und Leitfäden zur KWP
Wärmeplan München: muenchen.de/waermeplanung
LENK Bayern: lenk.bayern.de – Zukunftskompass Wärme